Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gefrees mit Ihren Ortsteilen,

haben auch Sie heute Vormittag (13.04.2025) Martinshorn in und um Gefrees bemerkt?

Hintergrund war die Überprüfung und Einhaltung zur Sicherstellung der bayernweiten gesetzlichen Hilfsfrist von 10 Minuten. Ab Notrufeingang, über das Ausrücken bis zum Einsatzort – gilt es nach Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) für die Feuerwehren innerhalb von 10 Minuten diesen zu erreichen.

Um die Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst erfüllen zu können, müssen die Gemeinden und Städte ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können. Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens 10 Minuten nach Eingang einer Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist). Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus der Gesprächs- und Dispositionszeit der alarmauslösenden Stelle (Integrierte Leitstelle (ILS)) sowie der Ausrücke- und Anfahrtszeit der Feuerwehr.

Die Freiw. Feuerwehr Stadt Gefrees bedankt sich herzlich für Ihr Verständnis!

24 Stunden, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr – sind wir für Sie da:

Ihre Freiw. Feuerwehr Stadt Gefrees

Notruf 112: Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen